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Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten
19. Juli 2017

Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten

oder

neue ASR V3: Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV

Das Thema ‚Gefährdungsbeurteilung' ist keineswegs neu. Daher stellt sich die Frage, was mit der neuen ASR V3 bezweckt werden soll.

Erlauben Sie mir, zum Einstieg Ihnen einen kurzen zeitlichen Abriss über die Anforderung "Gefährdungsbeurteilung" zu geben.

In der Grafik sind die meines Erachtens wichtigsten staatlichen Vorschriften hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgelistet. Und bereits das im August 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§5) inklusive zugehöriger Dokumentation (§6).

Doch seitdem hat sich in der Gesetzeswelt diesbezüglich einiges getan.
Hinweis: Die folgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
§5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, §6 Dokumentation
Der ursprüngliche Passus zum Wegfall der Dokumentationspflicht für Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten ist mit der Änderung im Oktober 2013 entfallen.

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
§3 Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes) mit Änderung Juli 2010 hinzugefügt.

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
§3 Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes)

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
§6 Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes

Was fällt auf?

Vier Jahre nach Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung wird mit der TRBS 1111 eine konkretisierende 'Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)' zum Thema Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht.

Mit dem in Kraft treten der Gefahrstoffverordnung wird nahezu zeitgleich die TRGS 400 als konkretisierende 'Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)' veröffentlicht.

Was fehlt noch?

Richtig!
Zur Arbeitsstättenverordnung, welche im November 2016 überarbeitet wurde, gab es bislang noch keine konkretisierende Regel. Dies wird nun mit der 'Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR)' nachgeholt.

Mit der Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung gab es zudem wichtige Neuerungen:

Und wie sich leider in der Praxis zeigt, werden Gefährdungsbeurteilungen oftmals nur 'stiefmütterlich' oder zum Teil auch gar nicht durchgeführt.

Sie fragen sich jetzt, was hier zu tun ist?

Tipp Nr. 1: Gehen Sie systematisch vor!
Tipp Nr. 2: Holen Sie die richten Leute mit ins Boot!
Tipp Nr. 3: Erarbeiten Sie einen Plan - sowohl 'thematisch' als auch 'terminlich'!
Tipp Nr. 4: Starten Sie mit dem Bereich, der Ihnen am dringlichsten erscheint!
Tipp Nr. 5: Lassen Sie sich durch mich unterstützen!

Ganz gleich ob Sie meine Dienstleistung nur für einen Teilbereich in Anspruch nehmen wollen, oder ich Sie in der Funktion des Arbeitsschutzkoordinators vollumfänglich unterstützen darf.
Ich garantiere Ihnen eine zuverlässige, transparente und rechtssichere Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Und ein weiterer Vorteil: Durch die ganzheitliche Betrachtung der zugehörigen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erhalten Sie Maßnahmenvorschläge, die zukünftig eine aufwandsarme Prüfung garantieren - gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung.

Nebenbei noch angemerkt:
Im Februar 2017 wird vom Länderausschuss für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik die überarbeitete Handlungsanleitung LV 59 zur Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen herausgegeben.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

externe Links:
BAUA.de - ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
LASI-Info.com - LV 59 Handlungsanleitung zur Überprüfung der GBU

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