Ingenieurbüro Zölch – Nürnberg, Fürth, Erlangen

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Wie komme ich zur Sicherheit meiner elektrischen Anlage?
Wie komme ich zur Sicherheit meiner elektrischen Anlage?

„Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 BetrSichV zu ermitteln.“

Mit diesem zunächst einfachen klingenden Satz erklärt die Technische Regel für Betriebssicherheit „TRBS 1111“ das allgemeine Ziel einer Gefährdungsbeurteilung. Hierbei hat der Arbeitgeber aber mögliche Wechselwirkungen des Arbeitsmittels mit bereits vorhandenen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und der Arbeitsumgebung – hier speziell der elektrischen Anlage – zu ermitteln. Neben der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln ist die Ableitung notwendiger Maßnahmen einschließlich notwendiger Prüfungen ein weiteres Ziel der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei sind ebenso Gefährdungen durch Betriebsstörungen als auch bei der Störungssuche zu berücksichtigen.

Doch wie erkannte schon Werner von Siemens im Jahr 1880: „Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.“


Meine Dienstleistung für Sie

Aufbauend auf den vorliegenden Informationen und örtlichen Gegebenheiten erarbeite ich zusammen mit Ihrem Personal die Gefährdungsbeurteilung für die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Von der rechtssicheren Dokumentation über die Konzeptionierung von Maßnahmen bis hin zur Begleitung der Umsetzung bin ich Ihnen gerne behilflich.

Sie möchte es gemäß dem Zitat von Werner von Siemens gleich tun? Dann lassen Sie mir Ihre Kontaktdaten zukommen. Ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Grundlagen und Vorteile

Ganz gleich ob Sie „nur“ Ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen wollen oder Sie es aufgrund Ihrer unternehmerischen Verantwortung als notwendig erachten. Ich möchte Ihnen kurz aufzeigen, warum es auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft ist:

Hier geht es weiter zum nächsten Schritt „Prüfkonzept“ im IBZ-Konzept Elektroprüfung.