Ingenieurbüro Zölch – Nürnberg, Fürth, Erlangen

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Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Wie der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen 2017 der DGUV zu entnehmen ist, stürzen knapp die Hälfte aller meldepflichtigen Absturzunfallopfer von Leitern oder Tritten (11.835 Fälle).

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt der Gesetzgeber allgemeine Forderungen zur Bereitstellung und spezielle Vorgaben zur Prüfung, aber auch die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person fest. Und durch die konkretisierende TRBS 2121 Teil 2 über die Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern wird zudem die Relevanz dieses Themas noch einmal deutlich.

Auch für die Berufsgenossenschaften stellen in der DGUV Information 208-016 klar, was Unternehmen bei der Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Tritten zu berücksichtigen haben.

Überprüfung der an der Stehleiter aufgeklebten Betriebsanleitung

Sie haben die Notwendigkeit der Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten in Ihrem Unternehmen erkannt?
Oder Sie lassen diese Prüfung bereits durchführen, sind aber auf der Suche nach einer preiswürdigen Alternative?
Dann einfach eine Rückruf- Bitte an mich senden. Ich rufe Sie gerne zurück!


GON / FAQ

(Ganz oft nougfrougt / häufig gestellte Fragen)

Wer ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung und Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten verantwortlich?
Wie bei allen Belangen des Arbeitsschutzes ist der Unternehmer/Arbeitgeber der Adressat der Anforderungen.

Bin ich mit der Durchführung der regelmäßigen Prüfung bereits rechtssicher?
Leider nicht.
Durch die regelmäßige Prüfung wird "nur" die Bereitstellung der ordnungsgemäßen Arbeitsmittel sichergestellt.
Was Sie noch benötigen ist die Gefährdungsbeurteilung darüber, ob die Leiter, der Tritt oder das Fahrgerüst für die jeweilige Tätigkeit das geeignete = sicherste Arbeitsmittel ist.
Zudem sind die Beschäftigten regelmäßig über den sicheren Umgang und mögliche Auswirkungen bei Nichtbeachtung zu unterweisen.
Gerne bin ich Ihnen hierbei mit meiner Dienstleistung Arbeitsschutzkoordinator behilflich.

Was passiert mit Leitern, Tritten bzw. Fahrgerüsten, welche die Prüfung nicht bestehen?
Bei gravierenden bzw. sicherheitsrelevanten Mängel wird die weitere Verwendung durch einen entsprechende Kennzeichnung unterbunden. Kleinere Mängel, die die weitere Nutzung nicht beeinträchtigen, werden markiert sowie im Prüfbericht dokumentiert. Unabhängig von der Schwere des Mangels obliegt es dann dem Auftraggeber, über eine sachgerechte Instandsetzung oder einen Ersatz zu entscheiden.

Müssen diese Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und nach einer sachgerechten Reparatur geprüft werden?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung §4 dürfen Arbeitsmittel u.a. nur verwendet werden, wenn die Verwendung nach dem Stand der Technik sicher ist.
Bei Neuanschaffungen empfehle ich eine Prüfung, da es sich bei Leitern und Tritten um sperrige Güter handelt und daher Schäden durch den Transport nicht zuverlässig ausgeschlossen werden können. Aber auch nach durchgeführten Reparaturen ist eine Prüfung erforderlich. Hierbei ist wichtig, dass hierfür nur Originalteile des Herstellers verwendet werden.
Bei Fahrgerüsten ist es so, dass diese nach jedem Aufbau durch eine befähigte Person entsprechend der Aufbauanleitung geprüft werden müssen. Hier macht es Sinn, bei der erstmaligen Prüfung Ihr Personal mit einzubeziehen und somit entsprechend zu unterweisen.

Wieso dokumentiert das Ingenieurbüro Zölch den letzten Zeitpunkt der Prüfung und nicht den nächsten?
Neben der Festlegung der Art sowie des Umfangs einer Prüfung hat der Arbeitgeber auch die Prüffrist entsprechend festzulegen.
Bei einer eigenmächtigen Dokumentation des nächsten Prüfzeitpunks würde ich bereits ab dem ersten geprüften Arbeitsmittel eine nicht mit dem Auftraggeber abgestimmte Frist festlegen. Zudem kann es im Verlauf der Prüfung durchaus sein, dass Arbeitsmittel unter identischen Bedingungen bereits Mängel aufweisen. Somit lassen sich nach dem Abschluss eines Prüfdurchgangs individuelle Prüffristen festlegen (z.B. Verlängerung bei gering genutzten Leitern oder Verkürzung in rauen Umgebungen). 
Ferner vertrete ich die Meinung, dass eine Kennzeichnung des nächst fälligen Prüfzeitpunkts bis dahin eine bedenkenlose Verwendung des Arbeitsmittels suggeriert und somit die in der TRBS 2121-2 geforderte Inaugenscheinnahme vor jeder Verwendung unterbleibt.